Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Hollister GmbH

  1. Geltungsbereich
    Hollister GmbH (kurz: „Hollister“) verkauft und liefert ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mit der Erteilung eines Auftrages oder der Annahme der von Hollister gelieferten Ware, das sind Produkte der Marke HOLLISTER und DANSAC, gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen jedenfalls als vom Besteller akzeptiert. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von Hollister schriftlich bestätigt worden sind. Allfällige allgemeine Einkaufsbedingungen des Vertragspartners sind selbst dann nicht bindend, wenn Hollister sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen hat.
  2. Lieferung
    Unsere Lieferfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Bestellung hinreichend in allen Details geklärt ist. Mangels gegenteiliger Vereinbarung bzw. im Fall höherer Gewalt sind unsere Lieferfristen unverbindlich. Werden verbindliche Lieferfristen nicht eingehalten, so ist Hollister eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Erst nach dem Verstreichen dieser Frist kann der Besteller bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Von der Verpflichtung der Lieferung sind wir befreit, wenn durch von uns nicht zu vertretende Umstände eine Belieferung unmöglich oder in nicht zumutbarer Weise erschwert wird. Wird die Versendung der Ware vom Besteller verzögert oder die ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht abgenommen, so sind die daraus entstandenen Kosten vom Besteller zu tragen; weitergehende Ansprüche bleiben uns vorbehalten. Ab einem Warenwert von EUR 501,- erfolgt die Lieferung frei Haus (mit einem Transportmittel unserer Wahl). Bei einer Bestellung unter EUR 500,- Warenwert berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers auf einem anderen Wege zugestellt, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Bei Nachnahmesendungen verrechnen wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von EUR 10,-. Der Versand der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Hat der Besteller eine Verzögerung zu vertreten, so geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über
  3. Preise
    Die Preise von Hollister sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.
  4. Zahlung
    Die Rechnung ist ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung ist innerhalb 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu leisten, sofern beide Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Eine Zahlung des Bestellers gilt dann als geleistet, sobald Hollister über den vollen Rechnungsbetrag verfügen kann. Außerdem bietet Hollister zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs und der damit verbundenen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes die Teilnahme an einem Bankeinzugsverfahren an. Bei Fristüberschreitung werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz per annum berechnet; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Zahlungen des Bestellers werden zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die jeweils ältesten Rechnungen angerechnet. Eine Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns zur Einstellung der Belieferung. Unsere Außendienst-Mitarbeiter haben keine Inkasso-Vollmacht
  5. Gewährleistung
    Mängel der gelieferten Ware einschließlich von Fehlmengen und Falschlieferungen sind innerhalb von 10 Tagen unter Angabe der Lieferungs- und Rechnungsnummer schriftlich zu rügen. Einer Gewährleistungspflicht kann Hollister nach eigener Wahl durch Verbesserung, Nachtrag oder Austausch nachkommen. Sofern dies fehlschlägt, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten (Wandlung); eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Waren aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen werden nicht zurückgenommen. Werden auf dem Transportweg entstandene Bruchschäden bzw. Fehlmengen oder Falschlieferungen dem Frachtführer oder Verkehrsträger nicht unverzüglich angezeigt, so wird vermutet, dass die Waren auf dem Transportweg nicht beschädigt wurden.
  6. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Hollister. Wird die Ware weiter veräußert oder mit anderen Produkten verbunden, so tritt der Besteller bereits jetzt an Hollister seine daraus resultierenden Forderungen ab bzw. überträgt er Hollister das Eigentum am hergestellten Produkt. Der Besteller ist nur zu einer Weiterveräußerung der Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen unserer Waren sind dem Besteller nicht gestattet. Er hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt seitens Hollister hinzuweisen. Die Kosten einer Abwehr eventueller Zugriffe und Ansprüche werden dem Besteller angelastet. Unabhängig davon ist Hollister sofort darüber zu informieren, falls Dritte Rechte an gelieferter Ware unter Eigentumsvorbehalt von Hollister geltend machen. Werden Waren im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes von Hollister zurückgenommen, liegt nur dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag vor, wenn eine schriftliche Bestätigung von Hollister abgegeben wird. Soweit die Ware weiterveräußert wurde, ist der Gegenwert der ausstehenden Forderungen von Hollister gesondert von den übrigen Zahlungsmitteln auszuweisen. Der Besteller hat Hollister ungehinderten Zugriff auf die Vorbehaltsware zu gewähren. Der Besteller gewährt jegliche Unterstützung bei der Durchsetzung des Eigentumsvorbehaltens von Hollister.
  7. Haftung
    Eine Schadenersatzpflicht von Hollister sowie von deren Mitarbeitern und Beauftragten wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden aus nicht oder nicht rechtzeitig erfolgter Lieferung. Für die Folgen fehlerhafter Anwendung der Ware übernimmt Hollister keine Haftung.
  8. Warenzeichen
    Ein Weiterverkauf der Waren von Hollister ist nur unter dem Hollister eigenen Warenzeichen zulässig. Die Produkte von Hollister dürfen aus medizinischen Gründen nur in Originalverpackungen veräußert werden. Umfüllungen oder Teilmengen dürfen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig weitergegeben werden.
  9. Datenschutz
    Im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung speichern und verarbeiten wir Kundendaten, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung zulässig ist.
  10. Aufrechnung und Zurückbehaltung
    IDer Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder deswegen Zurückbehaltungsrechte geltend machen, letzteres darüber hinaus nur, sofern die Ansprüche des Bestellers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 
    Erfüllungsort für alle Hollister sowie dem Besteller obliegenden Verpflichtungen ist für beide Seiten Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk. Vereinbart ist die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.